Willkommen bei Ihrer Versicherungswerkstatt in Regensburg....
Versicherungspflicht seit 2013 immer wieder ein Thema
Als Selbständiger haben Sie besonders wenig Zeit.
Daher kurz und knackig:
Die Regierung plant eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige.
Näheres können Sie dem Text unten entnehmen.
1. Wie betrifft Sie das persönlich? 2. Was können Sie heute tun, um als Gewinner dabei zu sein?
Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir auch Ihnen Lösungen,
die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren.
Nicht an den staatlichen Vorgaben.
Doch das ist nur noch kurze Zeit möglich.
Möchten Sie eine Rentenvorsorge besparen, die staatliche Spielregeln zu erfüllen hat?
Wenn nicht, rufen Sie uns an: 0941/4610381
Es geht um Ihre Zukunft, informieren Sie sich.
Ihr VDNA Team - der Zukunft einen Schritt voraus
Geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige
Zur Vermeidung einer Altersarmut von Selbständigen plant Bundesarbeitsministerin Ursula
von der Leyen "eine Altersvorsorgepflicht
für selbständig tätige Erwerbspersonen".
Hierzu liegt ein Eckpunktepapier vor.
Laut dem Eckpunktepapier soll die Altersvorsorge
und ihre Erträge nicht vererblich, nicht übertragbar,nicht beleihbar, nicht veräußerbar
und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.
Versichern müssen sich selbständige Personen bis zum 30. Lebensjahr und alle Existenzgründer
ab Inkrafttreten des Gesetzes. Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen
30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, sind spezielle Regelungen geplant.
Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen. Wer jedoch anderweitig abgesichert
ist wie zB. Künstler, Landwirte und in berufsständischen Versorgungswerken Abgesicherte
(z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.), sowie Selbständige ab Vollendung des
50. Lebensjahres sollen nicht betroffen sein.