Willkommen bei Ihrer Versicherungswerkstatt in Regensburg....

Versicherungspflicht seit 2013 immer wieder ein Thema



Als Selbständiger haben Sie besonders wenig Zeit.
Daher kurz und knackig:

Die Regierung plant
eine Rentenversicherungspflicht für Selbständige.
Näheres können Sie dem Text unten entnehmen.

1. Wie betrifft Sie das persönlich?
2. Was können Sie heute tun, um als Gewinner dabei zu sein?

Als unabhängiger Versicherungsmakler bieten wir auch Ihnen Lösungen,
die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren. Nicht an den staatlichen Vorgaben. Doch das ist nur noch kurze Zeit möglich.

Möchten Sie eine Rentenvorsorge besparen, die staatliche Spielregeln zu erfüllen hat? Wenn nicht, rufen Sie uns an: 0941/4610381

Es geht um Ihre Zukunft, informieren Sie sich.

Ihr VDNA Team - der Zukunft einen Schritt voraus



Geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Zur Vermeidung einer Altersarmut von Selbständigen plant Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen "eine Altersvorsorgepflicht
für selbständig tätige Erwerbspersonen".
Hierzu liegt ein Eckpunktepapier vor.

Laut dem Eckpunktepapier soll die Altersvorsorge und ihre Erträge nicht vererblich, nicht übertragbar,nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.

Versichern müssen sich selbständige Personen bis zum 30. Lebensjahr und alle Existenzgründer ab Inkrafttreten des Gesetzes. Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, sind spezielle Regelungen geplant.

Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen. Wer jedoch anderweitig abgesichert ist wie zB. Künstler, Landwirte und in berufsständischen Versorgungswerken Abgesicherte (z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.), sowie Selbständige ab Vollendung des 50. Lebensjahres sollen nicht betroffen sein.